Max Zirngasts Anwalt Tamer Doğan bleibt vom Verfahren ausgeschlossen

Die Entscheidung des Friedensstrafgerichts in Ankara, einen der Anwälte von Max Zirngast per Verweis vom Strafverfahren fernzuhalten, wurde nun nochmals bestätigt. Tamer Doğan wird erneut Berufung einlegen.
 
Am 18. September 2018, eine Woche nach der Festnahme vom Max Zirngast, erging ein Beschluss des 4. Friedensstrafgerichtes in Ankara an Anwalt T. Doğan, den dieser jedoch erst mehr als eine Woche später erhielt. Demnach wurde dem Antrag des ermittelnden Oberstaatsanwaltes, Doğan aufgrund eines gegen ihn laufenden Prozesses wegen „PKK-Unterstützung“ aus dem März 2016 vom laufenden Gerichtsprozess auszuschließen, stattgegeben. Der Entscheid sei rechtskräftig und gelte für ein Jahr. Das Verfahren im März 2016 war Teil einer Festnahmewelle gegen Anwält*innen der linken Anwaltsvereinigung Özgürlükçü Hukukçular Derneği (ÖHD; dt.: Verein freiheitlicher Anwält*innen), die ihre im Rahmen der „KCK-Verfahren“ [1] angeklagten Kolleg*innen vor Gericht vertraten. Dabei wurden Doğan und die 30 anderen im Zuge der Operation in Gewahrsam genommenen Personen – mehrheitlich Anwält*innen – ein paar Tage nach der Ingewahrsamnahme bei der ersten Gerichtssitzung wieder freigelassen.
 
Auf die Entscheidung vom 18. September 2018 folgend legte Doğan Berufung ein. Nun liegt eine Entscheidung des 5. Friedensstrafgerichts in Ankara vom 5. Oktober vor, das sich mit dem Berufungsantrag befasst hatte. Es verfügte nach der „Prüfung“ des Antrags des Oberstaatsanwaltes und des Gerichtsentscheides, dass letzterer „dem Verfahren und der Rechtslage“ entspreche, womit der Berufungsantrag zurückzuweisen sei.
 
Es besteht nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nochmals Berufung einzulegen, diesmal jedoch beim Verfassungsgericht. Sollte der Antrag dort ebenfalls abgelehnt werden, so Doğan, werde er einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. „Sie scheuen sich nicht, offen gegen ihre eigenen Gesetze zu verstoßen und so zu tun, als hätten die Dekrete, die während des Ausnahmezustandes erlassen wurden, noch immer Gesetzeskraft“, meinte Doğan gegenüber der Solidaritätskampagne #FreeMaxZirngast. Was Doğan anspricht, ist die Untersagung, seinen Mandanten vor Gericht zu vertreten, und zwar trotz dessen ausdrücklichem Wunsch.
 
Es ist seit einigen Jahren normale Praxis des türkischen Regimes geworden, „unliebsame“ Anwält*innen mit willkürlichen Gründen von Verfahren zu entfernen und/oder einzusperren – wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. aus Deutschland aber auch die Demokratischen Jurist_innen Schweiz (DJS) immer wieder festhalten. Dies ist inakzeptabel und stellt eine Verletzung der Rechte von Max Zirngast dar. Wir fordern die sofortige Gestattung des Berufungsantrages von Anwalt Tamer Doğan, damit er seinen anwaltlichen Pflichten nachgehen kann.
 
Anmerkungen:
[1] Siehe hierzu ausführlicher: Alp Kayserilioğlu, Annina Mullis: „Politische Justiz in der Türkei. Eine Einordnung der KCK-Verfahren“, in: Forum Recht4/16, Jg. 34, S. 137–141.

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